Nah bei den Menschen  -   zielorientiert !

Neue, ergänzende Verordnung bei der Dichtigkeitsprüfung

Widerstand der Bürger hat etwas bewegt meint der SPD-Ortsverein Kalldorf

Auch der Vorstand der Kalldorfer SPD nahm sich in seiner letzten Sitzung die landesweit kritisierte Dichtigkeitsprüfung noch einmal vor die Brust.
Dass der Schutz des Grundwassers, wie es das Landeswassergesetz vorschreibt, gewährleistet sein muss, stellt die Kalldorfer SPD natürlich nicht infrage.“ Wir gehören nicht zu den Zeitgenossen, die Umweltschutz predigen, aber bei drohenden Kosten sich schnellstens vom Acker machen“, so Ortsvereinsvorsitzender Erhard Arning. Grundwasser sei eines der wichtigsten Lebensmittel und müsse natürlich ohne Frage, wie es das Landeswassergesetz auch vorschreibt, streng geschützt werden. Das gelte insbesondere für Wasserschutzgebiete. Kritisiert wird der bisherig gültige Erlass, weil
er Undichtigkeit  und Grundwasserschädigung gleichsetzt. Deshalb waren zur Feststellung der Undichtigkeit auch  vorrangig die Druckprüfung mit Luft und Wasser vorgesehen.
Das Umweltministerium in Düsseldorf hat nun auf die massive Kritik mit einem neuen Erlass reagiert, der die Kamerabefahrung der privaten Kanäle in den Vordergrund stellt und die Bürger bei festgestellten Bagatellschäden von teuren Maßnahmen befreit. Undichtigkeiten im oberen Bereich eines Rohrs verursachen keine z.B. keine Schädigung des Grundwassers. Solche Schäden erzwingen nach neuer Erlasslage keine kostspieligen Reparaturmaßnahmen mehr. Ebenfalls in die richtige Richtung geht der neue Erlass auch durch die mögliche Verschiebung von Maßnahmen von 2015 auf das Jahr 2023. Die Kalldorfer SPD ist sich einig: Der neue Erlass geht in die richtige Richtung. Er ist bürgerfreundlich und unkompliziert umzusetzen.
Die neue Landesregierung hat offensichtlich eine angemessene Lösung der Probleme gefunden und vermeidet, dass unter Einsatz beträchtlicher Finanzmittel mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden muss.

Zurück