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Mittwoch, 16. Juni 10 um 15:37

"Kommunalwahl im Ortsteil Lüdenhausen muss wiederholt werden"

Rubrik: Ratsfraktion

Von: Manfred Rehse


Die Kommunalwahl im Wahlbezirk Lüdenhausen der Gemeinde Kalletal muss wiederholt werden. Das ergibt sich aus einem zu Beginn der Woche bekannt gewordenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hatte darin die Klage der CDU Kalletal gegen den Beschluss der Mehrheit im Rat für unzulässig erklärt und deshalb die Berufung gegen ein der Klage stattgebendes Urteil zugelassen. Die Entscheidung aus Münster ist zwar noch nicht abschließend, denn formal muss jetzt noch das Berufungsverfahren durchgeführt werden, was noch einige Zeit dauern kann. In der Sache haben sich die Richter in Münster allerdings bereits in dem Sinne festgelegt, dass die Ratsentscheidung, wonach eine Wahlwiederholung stattfinden muss, von der CDU nicht angefochten werden kann und es daher bei der Anordnung einer Wahlwiederholung bleibt.

Die Mehrheit des Rates und des Wahlprüfungsausschusses hatte die Wahl hinsichtlich des Wahlbezirks Lüdenhausen für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl für die Wahl des Bürgermeisters und für die Vertretung der Gemeinde Kalletal angeordnet, weil bei der Öffnung der Wahlurne und Auszählung der Stimmen die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen war, was aber nach der Kommunalwahlordnung erforderlich gewesen wäre. Dieser Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen müsse zu einer Wahlwiederholung führen.

Rechtsanwalt Professor Stueer (Münster), der die Ratsmehrheit in Münster vertreten hatte, zeigte sich hocherfreut über die Entscheidung. Zugleich erwartet er, dass die Gerichtsentscheidung von der CDU akzeptiert und die Klage gegen die vom Rat angeordnete Wiederholungswahl bald zurückgenommen wird. Dieser Erwartungshaltung schließen wir uns als Vertreter der Mehrheitsfraktionen im Kalletaler Gemeinderat ebenfalls an.