Der Gemeindeverband hat mit Schreiben vom 28.09.09 fristgerecht beim Wahlleiter der Gemeinde Kalletal Einspruch gegen die Wahl beziehungsweise gegen den Beschluss des Wahlausschusses eingereicht.
Der frist- und formgerechte Eingang des Einspruches ist inzwischen auch von der Wahlleiterin des Kreise Lippe bestätigt worden.
In einem der Wahlbezirke hat es eine Beschwerde eines Bürgers gegeben, dass am Wahltag seinen erkrankten Eltern die Briefwahl nicht ermöglicht worden sei. Diese Beschwerde ist inzwischen als unberechtigt eingestuft worden und wird nicht weiterverfolgt, da die Personen schon im Laufe der Woche erkrankt sind und somit genügend Zeit bestand im Rahmen der Frist die Briefwahlunterlagen zu beschaffen.
In einem anderen Wahlkreis ist am Abend der Ergebnisfeststellung das Wahllokal verschlossen geblieben. Das Öffnen der Wahlurne und das Herausholen der Stimmzettel sind Vorgänge, die zur öffentlichen Ergebnisermittlung gehören. Hierüber haben sich Bürger beschwert, deren Protest haben wir aufgenommen und weitergeleitet.
Aus unserer Sicht stellt ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot einen erheblichen Verfahrensmangel dar. Die Gemeindeverwaltung hat alle Beteiligten und Zeugen angeschrieben und befragt. Die Wahlleiter haben den Sachverhalt bestätigt und sich für das Geschehene entschuldigt.
Das weitere Prozedere wird vom Wahlleiter wie folgt dargestellt:
Dem neu gewählten Rat obliegt zunächst die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses. Dieser wird über den Einspruch beraten und gegenüber dem Rat eine Empfehlung aussprechen. Nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes hat der Rat hiernach über den Einspruch sowie die Gültigkeit der Wahl zu beschließen. Nach § 41 KwahlG kann gegen den Beschluss des Rates binnen eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Da der neue Bürgermeister beteiligt ist, kann er nicht Wahlleiter sein und eingreifen. Der Posten des neuen Wahlleiters der Gemeinde Kalletal wird dann vom ersten Beigeordnetem Heino Block wahrgenommen. Nach meinem jetzigen Sachstand werden die 3 Koalitionsparteien SPD, UKB und die Grünen (18 Stimmen gegenüber 14 Stimmen der CDU) unseren Einspruch unterstützen.
Manfred Rehse
Vorsitzender SPD-Gemeindeverband Kalletal